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Betriebshelferdienst

Mitglieder der landwirtschaftlichen Sozialversicherung haben Anspruch auf Betriebshilfe bei Ausfall durch:
          * Krankheit
          * Unfall
          * Todesfall
          * Kursmaßnahmen
            * Schwangerschaft und Entbindung


Die Betriebshilfe gewährleistet durch die Bereitstellung einer qualifizierten Ersatzkraft, die Fortführung der notwendigen betrieblichen Arbeiten.

Die Kosten der Betriebshilfe werden von den Trägern der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) übernommen. Wenn die LSV-Träger die Kosten nicht oder nicht mehr übernehmen, kann in bestimmten Fällen beim Land ein Antrag auf Betriebshilfe nach LLG gestellt werden.

Beim Ausfall weiblicher Betriebsangehöriger kann u. U. zwischen Betriebs- oder Haushaltshilfe gewählt werden.

Verwaltung:
Einsatzstelle
Bildungshaus Kloster St. Ulrich
Karola Löffler
Tel.: 07602 / 9101 -26
betriebshelferdienst@Bildungshaus-Kloster-St-Ulrich.de

Abrechnungsstelle:
Helmut Mond
Am Schlößle 1
79669 Zell i.W.
Tel.: 07625 / 1663

Fortbildungen / Termine:

Sicherheit im Umgang mit der Seilwinde
21. September 2010

Betriebshelfertagung
8.-9. Dezember 2010

Schleppersicherheitstraining
Termin wird noch bekannt gegeben

Umgang mit schwierigen Situationen
Termin wird noch bekannt gegeben